Meine Nachbarschaft: Eiserne Hand
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Vorlagen
Fahrradständer vor dem REWEMarkt in der Eisernen Hand
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7706 entstanden aus Vorlage: OF 919/3 vom 23.08.2025 Betreff: Fahrradständer vor dem REWE-Markt in der Eisernen Hand Der Magistrat wird gebeten, vor dem REWE-Markt in der Eisernen Hand zwischen den beiden Einfahrten Fahrradständer auf den Pkw-Parkplätzen zu errichten. Begründung: Die Eiserne Hand ist sehr eng, jedoch aufgrund des REWE-Markts, des Fitnessstudios und anderer Einrichtungen stark frequentiert. Die Lieferfahrzeuge für den REWE-Markt, die aufgrund der geringen Größe des Ladens mehrmals am Tag anliefern müssen, haben immer wieder mit der Verkehrssituation vor Ort zu kämpfen. Sie können wegen der vor dem REWE-Markt parkenden Fahrzeuge nicht in die Einfahrt zum Lieferbereich einbiegen, weil nicht genug Wenderaum vorhanden ist. Es gibt auch kaum Fahrradständer, obwohl im REWE-Markt viele Menschen aus der unmittelbaren Umgebung einkaufen. Daher wäre es sinnvoll, auf die Parkplätze vor dem REWE-Markt Fahrradständer zu installieren. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
Mieterhöhungen in der Weberstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2025, OF 941/3 Betreff: Mieterhöhungen in der Weberstraße Im Jahr 2022 kündigte der Projektentwickler Max Baum Immobilien GmbH die Neubebauung und Sanierung des Karrees Weberstraße / Marschnerstraße / Neuhofstraße / Eckenheimer Landstraße an. 2023 sollte Baubeginn sein, der Neubau 2024 fertiggestellt werden. Die Sanierung der Bestandsgebäude sollte mietenneutral vonstattengehen und die Miete bei um die sechs Euro pro Quadratmeter bleiben: https://www.fnp.de/frankfurt/neubau-bietet-mehr-platz-fuer-kinder-91443666.html. Heute sehen wir keinerlei Baufortschritte für den Neubau, außer dass das Gelände abgesperrt ist. Die Wohnungen in der Weberstraße wurden saniert und Bewohnende bekamen im Oktober 25 saftige Mieterhöhungen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um folgende Auskünfte: - Was wurde bisher im Karree Weberstraße / Marschnerstraße / Neuhofstraße / Eckenheimer Landstraße gemacht? - Wird weiterhin an den Plänen zum Neubau festgehalten? - Wieviel Leerstand gibt es und seit wann? - Um wieviel sind die Bestandsmieten erhöht worden und ist das dem Bestandsschutz angemessen? Sollte der Magistrat hierzu keine Auskünfte haben, wird er gebeten, mit dem Projektentwickler in Kontakt zu treten, um diese Informationen zu erhalten. Der Projektentwickler ist sicherlich ebenfalls daran interessiert, die Öffentlichkeit auf dem Laufenden zu halten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1309 2025 Die Vorlage OF 941/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: Linke
Weiter lesenAbfalleimer Lenaustraße/Ecke Zeißelstraße sowie Eiserne Hand/Rappstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6822 entstanden aus Vorlage: OF 859/3 vom 09.04.2025 Betreff: Abfalleimer Lenaustraße/Ecke Zeißelstraße sowie Eiserne Hand/Rappstraße Der Magistrat wird gebeten, an den im Betreff genannten Stellen weitere oder größere Abfalleimer zu installieren, um der regelmäßig auftretenden Vermüllung wirksam entgegenzuwirken. Begründung: An der Lenaustraße/Ecke Zeißelstraße sowie Eiserne Hand/Rappstraße sammeln sich regelmäßig erhebliche Mengen an Müll, die häufig auf der Straße landen. Zusätzliche oder größere Abfalleimer an den stark frequentierten Ecken könnten dazu beitragen, die Vermüllung der Ecken zu reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 912
Sicherheit der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6825 entstanden aus Vorlage: OF 863/3 vom 09.04.2025 Betreff: Sicherheit der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage Vorgang: OM 4735/19 OBR 3; ST 1618/19; OM 6986/20 OBR 3 Angesichts der starken Verkehrsbelastung der Eckenheimer Landstraße wird der Magistrat erneut gebeten, unverzüglich für mehr Sicherheit für Fußgänger/innen und Radfahrer/innen bei der Überquerung der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage zu sorgen. Als eine Sofortmaßnahme wird erneut vorgeschlagen, den Fahrradweg rot zu markieren, damit auch für die Autofahrer/innen die Führung des Fahrradweges quer über die Straße einschließlich der Schienen auf die Verkehrsinsel deutlich wird. Begründung: Durch die Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs kommt es erwartungsgemäß zu größeren Verkehrsaufkommen in anderen Straßen, so auch in der Eckenheimer Landstraße. Die Kreuzung am Ende der Eckenheimer Landstraße mit der Scheffelstraße und der Eschenheimer Anlage ist schon lange eine Gefahrenquelle. Mit dem derzeit stark erhöhten Verkehrsaufkommen aufgrund der Baustelle auf dem Oeder Weg sind die Gefahren noch gestiegen. Viele Grundschülerinnen und Grundschüler aus dem Nordend müssen diese Kreuzung überqueren, um in die Liebfrauenschule zu kommen. Der Ortsbeirat hat nun schon vier Mal den Magistrat gebeten, eine für Fußgängerinnen und Fußgänger sichere Überquerung zu ermöglichen sowie die vollkommen unübersichtliche Situation für Radfahrerinnen und Radfahrer deutlich zu verbessern bzw. zumindest einen Lösungsansatz vorzulegen. Beide Anregungen sind bisher entweder unbeantwortet geblieben oder unbefriedigend beantwortet worden, was angesichts der Tatsache, dass es sich bei der Kreuzung um einen Schulweg handelt, bei dem von Grundschülerinnen und Grundschülern eine vierspurige Straße zu überqueren ist, erstaunt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4735 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1618 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6986 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1371
Poller und Fahrradständer nach Baumaßnahmen wieder vollständig ersetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6829 entstanden aus Vorlage: OF 871/3 vom 13.03.2025 Betreff: Poller und Fahrradständer nach Baumaßnahmen wieder vollständig ersetzen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen von Baumaßnahmen entfernte Poller und Fahrradständer nach Beendigung der Baumaßnahmen wieder installiert werden. Aktuelles Beispiel eines fehlenden Pollers ist die Kreuzung Gaußstraße/Ecke Bäckerweg. An dieser Stelle fehlt ein Poller nach einer Baumaßnahme. Begründung: Die Anregung beschreibt eine Selbstverständlichkeit und dient lediglich der Sensibilisierung der städtischen Verwaltung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1372
Leer stehende Hausmeisterwohnungen im Nordend sanieren und vermieten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6765 entstanden aus Vorlage: OF 847/3 vom 11.03.2025 Betreff: Leer stehende Hausmeisterwohnungen im Nordend sanieren und vermieten Vorgang: OM 5915/24 OBR 3; V 1049/24 OBR 3; ST 288/25 Der Magistrat wird gebeten, die seit Jahren leer stehenden Hausmeisterwohnungen im Nordend, insbesondere die zwei Wohnungen in der Martin-Luther-Straße 55, die zwei Wohnungen in der Hartmann-Ibach-Straße 54 und die drei Wohnungen in der Lenaustraße 79, umgehend zu sanieren und zu vermieten. Begründung: In der Stellungnahme vom 21.02.2025, ST 288, werden die oben genannten Wohnungen im Nordend als leer stehend und sanierungsbedürftig benannt. Bereits in der Anregung vom 12.09.2024, OM 5915, wird der Magistrat aufgefordert, zum jahrelangen Leerstand in der Lenaustraße 79 Stellung zu beziehen und diesen Missstand zu beseitigen. Angesichts der Wohnungsnot in Frankfurt stellt der jahrelange Leerstand städtischer Wohnungen eine unverantwortliche Untätigkeit seitens des Magistrats dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5915 Auskunftsersuchen vom 07.11.2024, V 1049 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 288 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 916
Fahrradständer Koselstraße/Lenaustraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6766 entstanden aus Vorlage: OF 849/3 vom 05.03.2025 Betreff: Fahrradständer Koselstraße/Lenaustraße Der Magistrat wird gebeten, die 2023 zugesagten Fahrradständer im Bereich der Einmündung der Lenaustraße in die Koselstraße zu installieren. Begründung: Bereits im Juli 2023 waren Fahrradabstellmöglichkeiten im o. g. Kreuzungsbereich angekündigt. Leider wurde die Maßnahme bislang immer noch nicht umgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1175
Zukunft des Maingau Krankenhauses
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2025, OF 875/3 Betreff: Zukunft des Maingau Krankenhauses Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten die Geschäftsführung des Maingau Krankenhauses in eine der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates einzuladen, um die aktuellen Pläne für die weitere Entwicklung des Krankenhauses und die aktuellen Planungen für die freien, derzeit als Parkplatz genutzten Flächen im Bereich der Mercatorstraße zu erläutern. Begründung: Die Zukunft des Krankenhausstandortes und die Entwicklung der freien Flächen beschäftigt das Stadtteilgremium bereits seit mehr als zehn Jahren. Im Jahr 2021 wurden dem Ortsbeirat Planungen für einen Neubau vorgestellt. Dieser wurde jedoch bislang noch nicht umgesetzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 875/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSport- und Bewegungsangebot im Bereich der Nordendstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 801/3 Betreff: Sport- und Bewegungsangebot im Bereich der Nordendstraße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der abgesperrten Fläche der Nordendstraße im Mündungsbereich mit der Lenaustraße eine, oder wenn möglich zwei Tischtennisplatten aufzustellen. Begründung: Die räumliche Nähe zum Glauburgspielplatz würde es möglich machen, dass Familien mit Kindern aus unterschiedlichen Altersgruppen den Platz gemeinsam nutzen könnten. Der Bedarf an zusätzlichen Spiel- und Aufenthaltsflächen für ältere Kinder und Jugendliche ist im Nordend sehr groß. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 801/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 801/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme); FDP (= Enthaltung) und Abwesenheit Linke
Partei: CDU
Weiter lesenJahrelanger Leerstand in der Lenaustraße 79
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5915 entstanden aus Vorlage: OF 744/3 vom 28.08.2024 Betreff: Jahrelanger Leerstand in der Lenaustraße 79 Der Magistrat wird gebeten, zum jahrelangen Leerstand mehrerer Wohnungen in der Lenaustraße 79 Stellung zu nehmen und vor allem, diesen Missstand zu beseitigen. Bei dem Haus handelt es sich um ein städtisches Gebäude. Daher wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, wann mit einer Sanierung und erneuten Vermietung zu rechnen ist bzw., ob es zwischenzeitlich eventuell andere Pläne gibt (etwa Überlassung an die KEG?). Begründung: Dem Ortsbeirat wurde bereits vor ca. zwei Jahren vom Leerstand einer Wohnung in dem Gebäude berichtet. Eine telefonische Nachfrage beim Amt für Bau und Immobilien ergab, dass es sich um eine ehemalige Hausmeisterwohnung der Schwarzburgschule handele, die, bevor sie wieder bezogen werden kann, umfassend saniert werden müsse. Angesichts der Finanzlage könnten die städtischen Wohnungen allerdings nur nach und nach renoviert werden. Dies vorausgeschickt, wird nun bereits von mehreren leer stehenden Wohnungen berichtet, auch ist seit der Anfrage eine geraume Zeit verstrichen. Den Anwohnern bleibt der Leerstand nicht verborgen, was angesichts der Wohnungssituation zu großem Unverständnis führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.03.2025, OF 847/3 Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6765 Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1070 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Dunkle Löcher im Nordend erleuchten!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5721 entstanden aus Vorlage: OF 732/3 vom 04.07.2024 Betreff: Dunkle Löcher im Nordend erleuchten! Der Magistrat wird gebeten, die Umrüstung der Gasleuchten zu einer energiesparenden und dauerhaft hellen Straßenbeleuchtung mit LED-Lampen im Gasleuchten-Design, die das Gaslicht-Farbenspektrum wiedergeben, im Nordend schneller voranzutreiben. Die Egenolffstraße, Neuhofstraße und Weberstraße sollten als sehr lange dunkle Achsen zuerst angegangen werden, aber auch die Rotlintstraße, Vogelsbergstraße und Martin-Luther- Straße sind u. a. dunkel. Begründung: Geht man von der Glauburgstraße in die Weberstraße in Richtung Neuhofstraße, sieht man die Gesichter anderer Menschen oder die Gehwegplatten nicht mehr, man geht in ein "dunkles Loch". Dieser besonders düstere Abschnitt geht bis links in die Neuhofstraße. Beide Straßen sind auf etwa der Hälfte ihrer Länge immer wieder über Monate, bis zu einem halben Jahr, so dunkel, dass die Unfallgefahr zunimmt. Besonders ältere Menschen gehen am Eckgrundstück Neuhofstraße/Weberstraße in der Nähe des Metallzaunes, um sich festhalten zu können. Dieser Zustand muss schnellstens beendet werden. Reparaturen der alten Leuchten sind selten und bringen nur kurzfristig Erleichterung. Im Gegensatz dazu ist die Holzhausenstraße immer hell erleuchtet und wird schnell repariert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1810 Aktenzeichen: 66-0
Fahrradständer und Durchgangssicherung an der Weberstraße/Ecke Zeißelstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5314 entstanden aus Vorlage: OF 666/3 vom 28.02.2024 Betreff: Fahrradständer und Durchgangssicherung an der Weberstraße/Ecke Zeißelstraße Der Magistrat wird gebeten, die Straßenecken an der Ecke Weberstraße und Zeißelstraße mit Fahrradbügeln abzupollern und Durchgänge für zu Fuß Gehende sicherzustellen. Begründung: Einwohner der Weberstraße haben dringenden Bedarf an weiteren Fahrradbügeln angemeldet. An der genannten Ecke werden regelmäßig die Straßenecken zugeparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1528 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradbügel in der Neuhofstraße vor dem Haus Neuhofstraße 42
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5306 entstanden aus Vorlage: OF 655/3 vom 21.02.2024 Betreff: Fahrradbügel in der Neuhofstraße vor dem Haus Neuhofstraße 42 Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel inklusive zwei Stellplätzen für Lastenfahrräder auf zwei Parkplätzen vor dem Haus Neuhofstraße 42 im Mindestabstand von 70 Zentimetern zu installieren. Bei den äußeren Fahrradbügeln ist eine Abstandssicherung vorzusehen. Begründung: Die Fahrradständer an den Ecken Weberstraße und Gluckstraße sind in der Regel belegt und in den Hausdurchgängen und an den Zäunen sind immer mehr Fahrräder abgestellt. Dazu kommen vermehrt Gäste mit Fahrrädern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1529 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Belieferung des REWESupermarkts in der Eisernen Hand
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5315 entstanden aus Vorlage: OF 670/3 vom 29.02.2024 Betreff: Belieferung des REWE-Supermarkts in der Eisernen Hand Der Magistrat wird gebeten, vor der Eisernen Hand 15 bis 17 Poller anzubringen , damit der Lieferverkehr zum gegenüberliegenden REWE-Supermarkt in der Eisernen Hand 18 bis 20 gewährleistet werden kann. Außerdem sollen auf dem Parkplatz rechts vor der Lieferzufahrt Fahrradständer aufgestellt werden, damit es den Lieferfahrzeugen möglich ist, in die Einfahrt rechts einzubiegen. Begründung: Die Eiserne Hand ist eine enge Einbahnstraße, der REWE ein kleiner Supermarkt mit wenig Lagermöglichkeiten, der mindestens dreimal am Tag, häufig aber bis zu fünfmal am Tag, beliefert wird. Seitdem die Baustelle vor der Eisernen Hand 15 bis 17 entfernt wurde, parken dort trotz absolutem Halteverbot häufig Autos. Der erste Lieferwagen am frühen Morgen kam nun häufig wegen der parkenden Autos nicht durch. Abschleppen ist aufwendig und dauert, während in der engen Straße Verkehrschaos herrscht. Daher sollen auf dem Bürgersteig vor der Eisernen Hand 15 bis 17 Poller aufgestellt werden, damit das Parken dort unmöglich wird. Außerdem parken auf dem letzten Parkplatz rechts vor der Lieferzufahrt häufig Autos so weit in die Einfahrt hinein, dass das Lieferfahrzeug nicht auf den Hof einbiegen kann. Da es an Fahrradabstellplätzen vor dem REWE mangelt, sollten dort Fahrradbügel angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1332 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Fahrradbügel im Bäckerweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5167 entstanden aus Vorlage: OF 637/3 vom 05.01.2024 Betreff: Fahrradbügel im Bäckerweg Der Magistrat wird gebeten, im Bäckerweg zwei Parkplätze für Autos in Parkplätze für Fahrräder umzuwidmen. Vorgeschlagen wird jeweils ein Parkplatz auf der Höhe Bäckerweg 7 und Bäckerweg 32 oder in der näheren Umgebung. Zusätzlich sollen im Bäckerweg im Bereich der Kreuzung Gaußstraße/Mauerweg Fahrradbügel installiert werden. Begründung: Der Bäckerweg ist eine sehr schmale Straße mit sehr schmalen Gehwegen. Auf der ganzen Länge der Straße gibt es nur drei Fahrradbügel, und zwar an der Ecke zur Merianstraße. In der Straße gibt es mehrere große Wohnhäuser mit vielen Wohnungen. Die Konsequenz ist, dass die Bewohnerinnen und Bewohner die Fahrräder auf dem Gehweg an den Zäunen und Gittern abstellen und anschließen. Die Fußgänger werden dadurch behindert. Darüber hinaus würden die beiden Fahrradparkplätze gleichzeitig eine Ausweichmöglichkeit für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer anbieten, da es in der schmalen Straße unmöglich ist, dass Autos und Fahrradfahrende aneinander vorbeikommen, wenn sie sich begegnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1177 Aktenzeichen: 32-1
Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5043 entstanden aus Vorlage: OF 633/3 vom 05.01.2024 Betreff: Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße Vorgang: OM 1477/22 OBR 3; ST 1073/22 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Baustellenabsperrung an der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße abgebaut wird. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, in Zukunft sicherzustellen, dass es künftig bei Beeinträchtigungen dieser Art sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch für die Öffentlichkeit einfache Möglichkeiten gibt, eine Prüfung der Bautätigkeit zu veranlassen. Diese sollte auch einen Entzug der Aufstellgenehmigung und einen Abbau der Baustelleneinrichtung - im Zweifel auf Kosten der Bauherren - zur Folge haben können. Begründung: Die bereits seit 2020 existierende Baustellenabsperrung sorgte immer wieder für Ärger. Bereits seit ca. zwei Jahren ist keine nennenswerte Bautätigkeit mehr zu beobachten. In der Stellungnahme vom 06.05.2022, ST 1073, wurde ein Rückbau zum 18.08.2022 in Aussicht gestellt. Die letzte Genehmigung lief im Oktober 2023 aus. Das Baugerüst behindert auf der Eckenheimer Landstraße Fußgänger und Fahrradfahrende; in der Hebelstraße ist der Gehweg komplett durch die Baustelleneinrichtung versperrt. Ein Bauschild ist nicht vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1477 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1073 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 650 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2123 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Reflektoren für Fahrradständer auf der Straße hier: Koselstraße/Ecke Weberstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5046 entstanden aus Vorlage: OF 638/3 vom 02.01.2024 Betreff: Reflektoren für Fahrradständer auf der Straße hier: Koselstraße/Ecke Weberstraße Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradbügel auf der südlichen Seite der Koselstraße/Ecke Weberstraße, vor dem Obst- und Gemüsegeschäft, mit Reflektoren auszustatten, damit er auch nachts erkennbar ist, wenn kein Fahrrad angeschlossen ist. Begründung: An der o. g. Kreuzung war in den letzten Wochen bedingt durch eine Baustelle die Fahrbahn verengt. Der Fahrradständer steht völlig frei und ist im Dunkeln überhaupt nicht zu erkennen. Bereits kurz nach Einrichtung der Baustelle wurde der Fahrradständer beschädigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1047 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-2
Friedberger Landstraße vor der Ampel an der Scheffelstraße: Irreführende Poller versetzen und Piktogramm entfernen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5045 entstanden aus Vorlage: OF 635/3 vom 02.01.2024 Betreff: Friedberger Landstraße vor der Ampel an der Scheffelstraße: Irreführende Poller versetzen und Piktogramm entfernen Der Magistrat wird gebeten, a) die unterbrochene Pollerreihe an der Friedberger Landstraße stadteinwärts, vor der Ampel an der Scheffelstraße in Höhe des Matratzengeschäfts, zu schließen. Hier führte früher ein Radweg auf dem Fußweg der Scheffelstraße entlang. Er wurde bereits vor mehr als 15 Jahren im Zuge der Umgestaltung des gesamten Kreuzungsbereiches Eiserne Hand aufgehoben; b) das Fahrradpiktogramm an der Scheffelstraße/Ecke Eiserne Hand, auf westlicher Seite des Fußwegs in Höhe des Altkleidercontainers, zu entfernen. Begründung: Der Radweg auf der Friedberger Landstraße wird an der Ampel in die Scheffelstraße geführt und verläuft dann auf der Scheffelstraße weiter in Richtung Anlagenring. Die noch von früher unterbrochene Pollerreihe verleitet den Radverkehr, insbesondere bei rotem Ampelsignal, über den Fußweg der Scheffelstraße und den Maria-Ward-Platz abzukürzen. Dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen mit dort laufenden Personen. Durch den angrenzenden Kindergarten sind im Bereich des Maria-Ward-Platzes viele Kinder unterwegs, für die die querenden Zweiräder besonders gefährlich sind. Durch die Freigabe der Scheffelstraße für Fahrräder entgegen der Einbahnstraße ist der Radweg auf dem Fußweg der Scheffelstraße entbehrlich. Dadurch wird die Aufenthaltsqualität für die zu Fuß Gehenden erhöht und ein Konfliktpotenzial durch den parallel verlaufenden Radweg aufgelöst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1045 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-2
Fahrradständer Merianstraße/Gaußstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5047 entstanden aus Vorlage: OF 639/3 vom 09.01.2024 Betreff: Fahrradständer Merianstraße/Gaußstraße Vorgang: OM 2280/22 OBR 3; ST 2246/22 Der Magistrat wird gebeten, die bereits seit 2021 und erneut 2022 (ST 2246) zugesagten Fahrradständer an der Kreuzung Merianstraße/Ecke Gaußstraße endlich zu installieren. Im Zuge dieser Maßnahme sollten zusätzlich der gegenüberliegende Verteilerschrank der Telekom und der Schachtdeckel durch geeignete Maßnahmen frei gehalten werden. Begründung: Die Kreuzung ist häufig zugeparkt und dadurch schlecht einsehbar. Gleichzeitig sollte der Verteilerschrank der Telekom immer zugänglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2280 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2246 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1531 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3
Abstellmöglichkeiten für EFahrräder in der Quartiersgarage Lenaustraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4689 entstanden aus Vorlage: OF 577/3 vom 04.09.2023 Betreff: Abstellmöglichkeiten für E-Fahrräder in der Quartiersgarage Lenaustraße Vorgang: V 1656/20 OBR 3; ST 1521/20 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. inwieweit er Möglichkeiten sieht, der wachsenden Zahl an E-Fahrrädern mit dauerhaften Abstell- und Auflademöglichkeiten in der Quartiergarage Lenaustraße Rechnung zu tragen; 2. wie viele Abstellmöglichkeiten für E-Fahrräder es in der Q uartiersgarage Glauburgstraße gibt; 3. ob zusätzliche mietbare Abstell- und Lademöglichkeiten für E-Fahrräder geschaffen werden können; 4. ob sich gegenüber dem Sachstand gemäß der Stellungnahme ST 1521 aus 2020 bezüglich der Möglichkeit zur Installation von E-Ladesäulen im Zuge der Installation weiterer Ladesäulen im öffentlichen Raum ein neuer Sachstand ergeben hat. Begründung: Die Zahl der E-Fahrräder in der Stadt nimmt rapide zu, gleichzeitig hat die Anwohnerschaft teilweise nicht die Möglichkeit, ihr Rad in Etagenwohnungen und Kellern unterzubringen und auch aufzuladen. Für diese Mitbürgerinnen und Mitbürger kann ein entsprechendes Angebot in der Quartiersgarage von Interesse sein. Dem Ortsbeirat liegen solche Anfragen vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1656 Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2020, ST 1521 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 303 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
„Haifischzähne“ im Bäckerweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4690 entstanden aus Vorlage: OF 583/3 vom 29.09.2023 Betreff: "Haifischzähne" im Bäckerweg Der Magistrat wird gebeten, im Bäckerweg an der Kreuzung mit der Rotteckstraße sogenannte "Haifischzähne" (Zackenlinie) auf der Straße zu markieren, um auf die von rechts kommenden Rad fahrenden Verkehrsteilnehmenden aufmerksam zu machen. Begründung: Ein Anwohner hat in der letzten Ortsbeiratssitzung von teilweise hohen Geschwindigkeiten der Rad fahrenden Verkehrsteilnehmenden in diesem abschüssigen Straßenabschnitt und vom Ignorieren der Rechts-vor-links-Regelung an dieser Kreuzung berichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 705 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Verkehrsfluss für die Straßenbahn am Friedberger Platz verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4273 entstanden aus Vorlage: OF 559/3 vom 28.06.2023 Betreff: Verkehrsfluss für die Straßenbahn am Friedberger Platz verbessern Vorgang: OM 4146/23 OBR 3 In seiner Sitzung vom 15. Juni 2023 beschloss der Ortsbeirat eine Anregung zur Grünen Welle des ÖPNV im Nordend (OM 4146). Wie notwendig eine derartige Vorrangschaltung für den ÖPNV ist, zeigt die aktuelle Ampelschaltung am Friedberger Platz: Die Straßenbahnlinien 12 und 18, die vom Alleenring kommend Richtung Konstablerwache fahren, warten gemeinsam mit den Autofahrern auf das Grün der Ampel. Kommt dieses Signal, so kann die Straßenbahn weiterfahren, muss aber regelmäßig nach wenigen Metern stoppen, da Autofahrer, die links in die Bornheimer Landstraße einbiegen wollen, die Schienen blockieren. Sie können nicht in die Bornheimer Landstraße abbiegen, da sie vom Autostrom aus der Stadt kommend daran gehindert werden. Erst, wenn dieser abbricht, können die Autofahrer nach links einbiegen und die Straßenbahn weiterfahren. Sie muss aber nach wenigen Metern wiederum anhalten, da die Ampel an der Scheffelstraße inzwischen auf Rot geschaltet wurde. Um die Benachteiligung der Straßenbahn am Friedberger Platz zu beseitigen, wird der Magistrat gebeten zu veranlassen, dass die Ampelschaltung dahin gehend geändert wird, dass zuerst der Verkehr Richtung Konstablerwache freigegeben wird und erst einige Sekunden später der Verkehr Richtung Alleenring Grün geschaltet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4146 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2260 Aktenzeichen: 92-11
Mehr Sicherheit am kleinen Plätzchen am Übergang Hebelstraße/Eiserne Hand
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4268 entstanden aus Vorlage: OF 552/3 vom 26.06.2023 Betreff: Mehr Sicherheit am kleinen Plätzchen am Übergang Hebelstraße/Eiserne Hand Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich für mehr Sicherheit durch beleuchtete Stufen (optional durch Reflektoren) am kleinen Plätzchen hinter der U-Bahn-Haltestelle "Musterschule" am Übergang Hebelstraße/Eiserne Hand zu sorgen. Begründung: Das kleine Plätzchen am Übergang Hebelstraße/Eiserne Hand ist aufgrund unregelmäßig verlaufender dunkelgrauer Stufen vor allem in der Dunkelheit eine Stolperfalle, die bereits zu schweren Stürzen geführt hat. Hilfreich ist auch nicht, dass seit Jahren der Gehweg zu einer Seite des Plätzchens sowie der Eckenheimer Landstraße für eine Baustelle abgesperrt ist, auf der ebenfalls seit Jahren keine Bautätigkeit wahrzunehmen ist. Hier muss dringend mit Leuchtmitteln für mehr Sicherheit gesorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2257 Aktenzeichen: 66-0
Berücksichtigung von Fuß- und Radverkehr bei der Baustelleneinrichtung auf der Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3801 entstanden aus Vorlage: OF 476/3 vom 06.02.2023 Betreff: Berücksichtigung von Fuß- und Radverkehr bei der Baustelleneinrichtung auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, entsprechende Markierung vorzunehmen und Schilder einzurichten, die dem Fuß- und Radverkehr eine Umfahrung der Baustelle entlang der Friedberger Landstraße in Richtung Norden, zwischen Mauerweg und Gaußstraße, aufzeigen. Weiterhin soll eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 20 entlang der Baustelle gelten und eine sichere Einfädelung für den Radverkehr auf die Fahrspur des Kfz-Verkehrs eingerichtet werden. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, in Zukunft den Fuß- und Radverkehr bei Planung und Genehmigung von Baustelleneinrichtungen, die die Nutzung von Radwegen und Bürgersteigen einschränken, stärker zu berücksichtigen, indem klare Handlungsempfehlungen für das Umfahren von Baustellen ausgewiesen werden. Begründung: Der Ortsbeirat sieht in der Art der Einrichtung der Baustelle entlang des betroffenen Bereichs auf der Friedberger Landstraße eine Gefahrenquelle für den Fuß- und Radverkehr. Insbesondere durch die langanhaltende Einschränkung für die Nutzerinnen- und Nutzergruppen ist eine klare Handlungsempfehlung zur Umfahrung der Baustelle notwendig. Ein reines Wegfallen der Radspur auf der Friedberger Landstraße lässt Radfahrende vor der Baustelle ratlos zurück. Der Kfz-Verkehr rechnet an dieser Stelle nicht damit, dass er sich die Fahrspur mit dem Radverkehr teilen muss. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1491 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1
Hebelstraße 23: Verdrängung entgegenwirken!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3805 entstanden aus Vorlage: OF 490/3 vom 09.02.2023 Betreff: Hebelstraße 23: Verdrängung entgegenwirken! Der Magistrat wird gebeten, der Verdrängung der Mieterinnen und Mieter der Hebelstraße 23 entgegenzuwirken und den Erhalt der bezahlbaren Mietwohnungen zu ermöglichen. Begründung: 2019 entschied der Magistrat, das Vorkaufsrecht für die Hebelstraße 23 nicht anzuwenden und schloss eine Abwendungsvereinbarung mit dem Investor ab, die die Umwandlung der Miet- in Eigentumswohnungen innerhalb von zehn Jahren ausschloss. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Hebelstraße 23 befürchten nun, jahrelang auf einer Baustelle wohnen zu müssen, um letztlich zur Zehnjahresfrist gekündigt zu werden. Um Schutz vor Verdrängung zu gewährleisten, sollte der Magistrat sich dafür einsetzen, dass die Mieterinnen und Mieter dort ohne jahrelange Baustelle weiterhin leben können. Der Magistrat sollte hierzu in Kontakt mit dem Investor treten, um sicherzustellen, dass keine Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, die gegen die Milieuschutzsatzung verstoßen, und somit auch keine Mieterhöhungen erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2299 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-2
Verkehrssicherheit an der Straßenbahnstation „Friedberger Platz“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3449 entstanden aus Vorlage: OF 456/3 vom 12.01.2023 Betreff: Verkehrssicherheit an der Straßenbahnstation "Friedberger Platz" Trotz Pförtnerampel an der Straßenbahnstation "Friedberger Platz" in Richtung Innenstadt versuchen Autofahrerinnen und Autofahrer häufig, die Straßenbahn rechts zu überholen, obwohl die Fahrgäste bereits auf der Straße stehen. Es kommt zu gefährlichen Situationen. Die Pförtnerampel schaltet oft zu früh auf Grün, während die Türen der Straßenbahn noch geöffnet sind und Fahrgäste noch einsteigen wollen. Des Weiteren wird der Straßenbahnverkehr in Richtung Innenstadt behindert, da Konflikte mit dem Gegenverkehr entstehen: Linksabbiegerinnen und Linksabbieger in Richtung Innenstadt warten auf der Straßenbahnspur auf eine Lücke im Gegenverkehr, um in die Bornheimer Landstraße abbiegen zu können und behindern somit die Weiterfahrt der Straßenbahn. Um solche gefährlichen Situationen zu verhindern, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Maßnahmen zu prüfen und dem Ortsbeirat über das Ergebnis zu berichten: Die Pförtnerampel für den Autoverkehr stadteinwärts an der Straßenbahnstation "Friedberger Platz" wird frühzeitig auf Rot und erst wieder auf Grün geschaltet, wenn die Straßenbahn die Straßenbahnstation verlassen hat. Eine Blitzanlage zur Überwachung der Einhaltung der Rotphasen wird aufgestellt. Der Gegenverkehr stadtauswärts, der von der Pförtnerampel an der Einmündung zur Bornheimer Landstraße gestoppt wird, ist anders als bisher zeitverzögert zur Ampel an der Koselstraße auf Grün zu schalten, damit die Fahrzeuge, die in die Bornheimer Landstraße abbiegen wollen, nicht behindert werden, sodass die Straßenbahn nicht an der Fortsetzung ihrer Fahrt gehindert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1263 Antrag vom 05.09.2023, OF 578/3 Auskunftsersuchen vom 19.10.2023, V 782 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-0
Vorschläge für Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.11.2022, OF 451/3 Betreff: Vorschläge für Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum Die Ortsvorsteherin wird gebeten, folgende Standorte für Carsharing-Angebote im öffentlichen Raum für den Ortsbezirk 3 an das Mobilitätsdezernat und das Amt für Straßenbau und Erschließung zu übermitteln: 1. Feldgerichtstr. / Höhe Malapertstraße 20 2. Eysseneckstraße 41 3. Cronstettenstraße 29 4. Fürstenberger Straße 152 5. Oeder Weg / Ecke Bornwiesenweg 6. Glauburgstraße 81 / 83 7. Justinianstr. 8 8. Hermannstr. 32 9. Rat-Beil-Straße 47 10. Spohrstraße 41 11. Matthias-Beltz-Platz /gegenüber Spohrstr. 2 bzw. am Trinkhäuschen 12. Koselstraße 40 13. Hallgartenstraße 46 14. Vogelsbergstraße 28 15. Gaußstraße 2 16. Burgstraße 27 17. Sandweg 21 18. Sandweg 117 Begründung: Das Mobilitätsdezernat hat die Ortsbeiräte aufgefordert, Standortvorschläge für Carsharing-Angebote im öffentlichen Raum zu benennen. Die Vorschläge sollen als zusammengefassten Vorschlag je Ortsbeirat formlos mitgeteilt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenStudie zu Fahrradgaragen
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.10.2022, OA 265 entstanden aus Vorlage: OF 347/3 vom 24.08.2022 Betreff: Studie zu Fahrradgaragen Vorgang: NR 275/22; B 268/22 Der Ortsbeirat begrüßt die Initiative der Stadtverordnetenversammlung zur Schaffung von mehr Fahrradparkplätzen in den Stadtteilen (Antrag NR 275), insbesondere auch zur Prüfung zum Bedarf, den Kosten und allen Aspekten zur Aufstellung von abschließbaren Fahrradboxen und -garagen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird erneut aufgefordert, ein Konzept zum Parken von Fahrrädern in Frankfurt zu erarbeiten und eine Studie zu Fahrradgaragen in Auftrag zu geben. Mögliche Institute zur wissenschaftlichen Durchführung einer derartigen Studie sind die Fachgruppe Neue Mobilität der Frankfurter UAS (University of Applied Sciences) oder die Arbeitsgruppe Mobilitätsforschung am Institut für Humangeographie der Goethe-Universität. Untersucht werden sollen folgende Punkte: - Bedarf an Fahrradgaragen; - soziale Aspekte (z. B. Teilhabemöglichkeiten, Bezahlbarkeit) und Auswirkungen auf die Aufstellung im öffentlichen Raum; - Vor- und Nachteile bezüglich unterschiedlicher Verwahrung von Fahrrädern; - Aufstellungsorte; - Aussehen und Gestaltung der Fahrradgaragen; - Nutzer- und Vergabekonzepte; - mögliche Pilotierung eines erarbeiteten Konzepts; - Mietkosten für Nutzerinnen und Nutzer. Begründung: Im Nordend wurde in der Hebelstraße eine erste Anlage als Fahrradgarage aufgestellt. Diese Anlage wurde einer interessierten Hausgemeinschaft gegen Gebühren überlassen. Den Ortsbeirat erreichen eine Vielzahl von weiteren Anfragen. Die sichere, gegen Diebstahl und Vandalismus geschützte Einstellung von Fahrrädern scheint attraktiv zu sein. Bewohnerinnen und Bewohner sind zu Finanzierungen und Mietzahlungen bereit. Selbstverständlich wird es weiterhin öffentliche und frei nutzbare Fahrradbügel geben. Fahrradgaragen greifen allerdings in den öffentlichen Raum ein. Mit wenigen Ausnahmen (z. B. Hamburg) scheint es hierzu noch wenige Erfahrungen zu geben. Fahrradgaragen sollen sich idealerweise gut in den öffentlichen Raum einfügen. Ist es nötig, viele kleine Anlagen dezentral aufzustellen, oder können es größere Anlagen an zentralen Punkten im Stadtteil sein? Fahrradgaragen treten dabei sicher in Konkurrenz zum Pkw-Stellraum in den Straßen. Fußgängerbereiche sollen nicht belegt werden. Ein wesentlicher Punkt der Untersuchungen soll herausarbeiten, wie eine Vergabe der Fahrradstellplätze erfolgen kann. Aspekte hierbei sind Fragestellungen wie die zur Privatisierung des öffentlichen Raums, soziale Aspekte, aber auch die Berücksichtigung von einzelnen Interessierten versus Bewerbungen ganzer Hausgemeinschaften. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.01.2022, NR 275 Bericht des Magistrats vom 24.06.2022, B 268 Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 588 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 19.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 265 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme), BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2474, 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 07.11.2022 Aktenzeichen: 32 1
Mehr Aufmerksamkeit für Kinder in der Koselstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2777 entstanden aus Vorlage: OF 360/3 vom 01.09.2022 Betreff: Mehr Aufmerksamkeit für Kinder in der Koselstraße Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrszeichen Nr. 136 "Achtung Kinder" überdimensional auf der Koselstraße auf Höhe der Hausnummern Koselstraße 15 (Krabbelstube Caramba) und Koselstraße 19 (Krabbelstube Sandflöhe) in beiden Fahrtrichtungen auf der Fahrbahn aufzubringen. Begründung: In der Koselstraße befinden sich einige Kindereinrichtungen. Auch Kinder aus dem Kindergarten Sankt Bernhard nutzen die Koselstraße, um zu ihrem Kindergarten in der Eisernen Hand zu kommen. Gleichzeitig ist der fahrende Verkehr primär auf die Ampelschaltung konzentriert und daher häufig zu schnell unterwegs. Hier würde die Aufmerksamkeit für Kinder erhöht werden, wenn sich überdimensionale Hinweiszeichen auf der Fahrbahn befänden. Ein solches Zeichen befindet schon in der Wolfsgangstraße vor einer Kindereinrichtung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 176 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Anleiterbarkeit eines Dachgeschosses in der Weberstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2781 entstanden aus Vorlage: OF 369/3 vom 15.09.2022 Betreff: Anleiterbarkeit eines Dachgeschosses in der Weberstraße Der Magistrat wird gebeten, gegenüber dem Haus Weberstraße 79 auf der gegenüberliegenden Straßenseite einen Pkw-Parkplatz zu entfernen und diesen durch Fahrradbügel zu ersetzen, um entsprechend den Vorgaben der Feuerwehr die Anleiterbarkeit der Dachgeschosswohnung in der Weberstraße 79 zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 18 Aktenzeichen: 32 1
Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer in der Hebelstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2529 entstanden aus Vorlage: OF 294/3 vom 14.05.2022 Betreff: Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer in der Hebelstraße Vorgang: B 128/22 Der Magistrat wird aufgefordert, für deutlich mehr Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer in der Hebelstraße zwischen Eckenheimer Landstraße und Weberstraße zu sorgen. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob sich die Hebelstraße für die Umwandlung in eine verkehrsberuhigte Spielstraße eignet. Begründung: Die Hebelstraße ist eine der engen Straßen des Nordends, die von hohem Verkehrsaufkommen und Fahrzeugen auf der Suche nach Parkplätzen in Mitleidenschaft gezogen wird. Die I.E. Lichtigfeld-Schule in der Hebelstraße hat ein enorm hohes Einzugsgebiet und trägt so sowieso schon zu erhöhtem Autoverkehr in der Hebelstraße bei. Verschärft wird die Situation durch illegal parkende Fahrzeuge und Parksuchverkehr. Die enge Straße wird schnell unübersichtlich sowie für Schulkinder auf dem Schulweg und kleine Kinder auf dem Weg zum Spielplatz zu einer Gefahrenquelle. Da die Straße hinter der Haltestelle "Musterschule" auch von vielen Fußgängern und Fußgängerinnen genutzt wird, die mit der Stadtbahnlinie U 5 fahren, ist in der Hebelstraße besonders dringend geboten, den Fußgängerbereich stärker auszubauen und zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.03.2022, B 128 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2551 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 60 11
Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2525 entstanden aus Vorlage: OF 312/3 vom 23.06.2022 Betreff: Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend Der Magistrat wird gebeten, die Anforderungsampeln für den Fußverkehr im Nordend so zu programmieren, dass gängelnde Wartezeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger zeitnah abgeschafft werden, wo dies möglich ist. Hierzu zählen z. B. folgende Lichtsignalanlagen: 1. Eckenheimer Landstraße rund um die U-Bahn-Stationen "Hauptfriedhof" und "Glauburgstraße"; 2. Eckenheimer Landstraße/Ecke Nordendstraße und Schwarzburgstraße; 3. Eckenheimer Landstraße rund um den Beginn des Oeder Wegs; 4. Eckenheimer Landstraße Höhe Hausnummer 13; 5. Glauburgstraße/Ecke Lenaustraße; 6. Comeniusstraße; 7. Rohrbachstraße/ Ecke Günthersburgallee und Martin-Luther-Straße. Gleichzeitig ist es für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger dringend erforderlich, die Ampelschaltung an Fußgängerüberwegen so einzurichten, dass die Grünphase (einschließlich Räumungsphase) für Fußgängerinnen und Fußgänger zumindest so lange dauert, bis die Fahrbahn in normaler Schrittgeschwindigkeit überquert werden kann. Dies ist insbesondere für Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung auf der viel befahrenen, vierspurigen Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Eschenheimer Turm und Polizeimeister-Kaspar-Straße nicht der Fall. Begründung: Im Sinne der autogerechten Stadt wurden Ampelschaltungen bisher mit Vorrang für den motorisierten Individualverkehr (MIV) programmiert. Im Sinne einer sozialökologischen Verkehrswende ist es an der Zeit, die Belange des Umweltverbundes und damit auch der Fußgängerinnen und Fußgänger stärker zu berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem Ampelschaltungen, die zu einer zeitlichen Verkürzung von Fußwegen beitragen und Fußgängerinnen und Fußgängern - insbesondere Kindern und mobilitätseingeschränkten Personen - eine sichere Überquerung von Fahrbahnen ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2612 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradbügel Weberstraße/Ecke Eiserne Hand
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2279 entstanden aus Vorlage: OF 292/3 vom 18.05.2022 Betreff: Fahrradbügel Weberstraße/Ecke Eiserne Hand Der Magistrat wird gebeten, auf den Sperrflächen neben dem Zebrastreifen an der Weberstraße 10 bis 12/Ecke Eiserne Hand auf beiden Straßenseiten Fahrradbügel aufzustellen. Sollten aus Platzgründen keine Fahrradbügel möglich sein (die Sperrflächen sind recht schmal), dann sollen andere Maßnahmen getroffen werden, um die Sperrflächen frei zu halten (Beispiel: Pflanzkübel). Begründung: Natürlich ist es nicht erlaubt, auf Sperrflächen zu parken. Das kommt aber trotzdem immer wieder vor. Insbesondere für Kinder ist die Straße an der Stelle schwer einsehbar. Dabei ist mit Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern zu rechnen. Der freie Blick nur in die Kreuzung hinein reicht nicht. Durch Fahrradbügel soll verhindert werden, dass Fahrzeuge auf diesen Sperrflächen parken und die Sicht für Fußgängerinnen und Fußgänger auf die Straße versperren, die über den Zebrastreifen gehen wollen. Zudem wird so besser gewährleistet, dass heranfahrende Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer die Fußgängerinnen und Fußgänger (insbesondere Kinder), die die Straße überqueren wollen, rechtzeitig sehen. Des Weiteren wird so dem Bedarf nach weiteren Fahrradbügeln an dieser Ecke (viele Fahrräder parken dort nämlich "irgendwie") Rechnung getragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2167 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 889 Aktenzeichen: 66-2
Angekündigte Fahrradständer im Nordend endlich installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2280 entstanden aus Vorlage: OF 293/3 vom 19.05.2022 Betreff: Angekündigte Fahrradständer im Nordend endlich installieren Vorgang: OM 5206/19 OBR 3; ST 238/20; OM 6981/20 OBR 3; ST 621/21; OM 92/21 OBR 3; ST 1551/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die, teilweise schon für 2020, angekündigten Fahrradständer aus den folgenden Stellungnahmen endlich installiert werden: 1. Stellungnahme ST 238/20: Hegelstraße/Musikantenweg/Martin-Luther-Straße (zugesagt für das zweite Quartal 2020); 2. Stellungnahme ST 621/21: Sandweg (war angekündigt für das zweite Quartal 2021); 3. Stellungnahme ST 1551/21: Gaußstraße (zugesagt für das vierte Quartal 2021). Begründung: Es ist unbefriedigend, dass zugesagte Maßnahmen nicht umgesetzt werden und der Ortsbeirat die Zusagen nachhalten muss, dies noch dazu bei einem Thema, bei dem der Bedarf an weiteren Fahrradabstellplätzen groß ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5206 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 238 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6981 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 621 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 92 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1551 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2246 Antrag vom 18.04.2023, OF 512/3 Auskunftsersuchen vom 04.05.2023, V 663 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5047 Aktenzeichen: 66 2
Sicherheit für Fußgänger im Bereich Oberweg vor der Musterschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2109 entstanden aus Vorlage: OF 253/3 vom 14.03.2022 Betreff: Sicherheit für Fußgänger im Bereich Oberweg vor der Musterschule Die Situation im Bereich der Haltestelle der U 5 an der Musterschule ist nach wie vor sehr unbefriedigend. Aufgrund des extrem hohen Anteils an mit dem Fahrrad zur Schule kommenden Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften ist die Querung der Eckenheimer Landstraße von der Rappstraße in den Oberweg gefährlich, insbesondere zu Schulbeginn. Gleichzeitig ist die Situation der mit der Bahn ankommenden Personen im Bereich der Einmündung des Oberweges trotz Aufsicht durch Lehrkräfte vor Schulbeginn absolut unbefriedigend. Hier begegnen sich die verschiedenen Nutzergruppen auf engstem Raum und insbesondere Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer noch in sehr hohem Tempo. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. im Bereich der Einmündung des Oberweges in die Eckenheimer Landstraße den bis zur Umgestaltung vorhandenen Zebrastreifen wieder einzurichten; 2. die beiden Fahrradständer vor dem Café im Oberweg östlich neben dem Laternenmast auf die westliche Seite im Anschluss an die bestehenden Fahrradständer zu verlegen, dadurch wird die Fläche für die zu Fuß Gehenden vergrößert; 3. auf der südlichen Seite des Oberweges durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, dass Fahrzeuge direkt bis an den Fußweg auf der Eckenheimer Landstraße parken können, z. B. durch eine Sperrfläche. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden kann, dass die Bahnen im dafür vorgesehenen Bereich der Haltestelle halten und so die Einfahrt von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern in den Oberweg erleichtert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 1984 Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4926 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradstellplätze in Kreuzungsbereichen hier: Feststraße und Merianstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2110 entstanden aus Vorlage: OF 268/3 vom 31.03.2022 Betreff: Fahrradstellplätze in Kreuzungsbereichen hier: Feststraße und Merianstraße Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungsbereichen Fahrradständer zu installieren: - Kreuzungsbereich Feststraße/Ecke Merianstraße, - Kreuzungsbereich Feststraße/Ecke Bornheimer Landstraße, - Kreuzungsbereich Merianstraße/Ecke Gaußstraße. An allen Standorten sollte ein Abstellangebot für mindestens ein Lastenfahrrad vorgesehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1903 Aktenzeichen: 66 2
Fahrradständer in der Weberstraße/Ecke Koselstraße entfernen
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2022, OF 270/3 Betreff: Fahrradständer in der Weberstraße/Ecke Koselstraße entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Fahrradständer in der Weberstraße Ecke Koselstraße (vor der Koselstraße 42) werden vollständig entfernt. Begründung: Aufgrund der Fahrradständer, die sich vor der Koselstraße 42 befinden, beeinträchtigt die Schlangenbildung vor dem dortigen Eisladen den Bürgersteig derart, dass die Fußgänger Schwierigkeiten zu passieren haben. In der direkten Umgebung gibt es ausreichend Abstellmöglichkeiten für Radfahrende, sodass die vollständige Entfernung der Fahrradständer keine großen Einschränkungen mit sich führen würde. Außerdem würde es dem Eisladen die Möglichkeit geben, seine Außenbestuhlung zu erweitern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 270/3 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Flaschencontainer
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2022, OF 236/3 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Flaschencontainer Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten in o.g. Haushaltstelle EUR 150.000,00 einzustellen für im Boden versenkbare Flaschencontainer im Ortsbezirk 3. Begründung: Die bestehenden Flaschencontainer sind teilweise überfüllt, sodass sich das Leergut auf der Straße ansammelt. Im Boden versenkbare Flaschencontainer bieten sowohl hinsichtlich des äußeren Erscheinungsbildes als auch hinsichtlich der geringeren Lautstärke beim Einwurf der Flaschen bewährt. Versuchsweise sollten auf der Bergerstraße (Ecke Bornheimer Landstraße), auf der Friedberger Landstraße (Ecke Vogelsbergstraße) sowie auf der Glauburgstraße (Ecke Lenaustraße) im Boden versenkbare Flaschencontainer installiert werden. Die Kosten pro Flaschencontainer belaufen sich auf 26.000,00 Euro, hinzu kommen pro Flaschencontainer ca. 50-70.000,00 Euro Einbaukosten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 230 2022 Die Vorlage OF 236/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenIdeen
Keine Schließung des 2. Polizeireviers Mercatorstraße
Das Land plant das bürgernahe 2. Polizeirevier Mercatorstraße zu schließen. Ich bin dagegen, wir brauchen nach dem Mord von Walter Lübcke und dem Terrorattentaten von Halle und Hanau eine bürgernahe Polizei und nicht irgendeine in einem weit entfernten und verriegeltem Polizeipräsidium.
Ein Baum hat einen Namen
Der neu gepflanzte Baum Ecke Hebelstrasse/Eiserne Hand /Haltestelle U5 Musterschule sollte namentlich mit einem kleinen Hinweis benannt werden. In deutsch u.evtl. lat. Da es keine Linde ist -die jeder kennt- stehen Passanten davor und rätseln.